Nach der anhängigen Klage von LIV Golf und drei LIV-Golf-Spielern gegen die PGA Tour, hat diese am Mittwoch nun eine Gegenklage gegen LIV Golf eingereicht. Auch hier geht es um Schadensersatz …
Der Rechtsstreit zwischen der PGA Tour (Foto: picture-alliance) und LIV Golf nahm am Mittwoch Abend mit der Klage der PGA Tour gegen LIV Golf eine weitere Wendung.
Demnach hat die PGA Tour mit einem 71-seitigen Dokument auf die von Matt Jones, Bryson DeChambeau, Peter Uihlein und LIV Golf eingereichte Klage geantwortet. Und gleichzeitig eine Gegenklage eingereicht. Das Ziel: Schadensersatz für entgangene Gewinne und Rufschädigung.
Die Gegenklage stellt damit ein neues Kapitel in dem Fall dar. Die PGA Tour beklagt darin, dass sie durch die Handlungen von LIV Golf geschädigt worden sei und nun ihrerseits dafür Schadenersatz erhalten möchte.
Und das einschließlich entgangener Gewinne, Schäden am Ruf und an der Marke sowie Kosten und Strafschadensersatz, die der PGA Tour durch die Handlungen von LIV Golf entstanden sind.
Der Großteil der Gegenklage basiert dabei auf der Behauptung der PGA Tour, dass LIV Golf daran beteiligt gewesen sein soll, die Spieler zu überzeugen, ihre Verträge mit der PGA Tour zu lösen, indem sie ihnen hohe Geldsummen zahlte.
+++ Zum Thema: Mickelson und weitere LIV-Golfer ziehen Klage zurück +++
PGA Tour beklagt Herbeiführung von Vertragsbrüchen
Gemäß der Klageschrift behauptet die PGA Tour, dass LIV Golf zahlreiche, wiederholte Vertragsbrüche durch ehemalige Tour-Mitglieder unerlaubt herbeigeführt habe. Darunter Phil Mickelson, Talor Gooch, Hudson Swafford, Matt Jones, Bryson DeChambeau, Ian Poulter und Peter Uihlein.
Weiter heißt es darin, dass LIV Golf eine Kampagne durchgeführt habe, bei der den LIV-Golf-Spielern astronomische Summen gezahlt wurden. Das mit dem Ziel, die PGA Tour zu verlassen und ihre Verträge mit der PGA Tour zu brechen. Zudem, um die LIV-Golf-Spieler und den Golfsport zu benutzen, um unter anderem saudischen Gräueltaten zu vertuschen.
In der Antwort der PGA Tour auf die geänderte Kartellbeschwerde heißt es auch, dass es in diesem Fall nicht um unlauteren Wettbewerb gehe. Denn, wenn jemand unlauteren Wettbewerb betreibe, dann sei es LIV Golf, nicht die PGA Tour.
Vielmehr handele es sich um einen zynischen Versuch, den Wettbewerb zu umgehen. Und sich an den Investitionen der PGA Tour in die Förderung des Profigolfsports zu bereichern.
Die PGA Tour führt in ihrer Gegenklage außerdem auf, dass LIV Golf keinen Anspruch geltend gemacht hat, auf den hin Rechtsschutz gewährt werden kann. Und zwar deswegen, weil LIV Golf kartellrechtlich nicht befugt sei, den Fall vor Gericht zu bringen. Und außerdem durch keine der Handlungen der PGA Tour einen Schaden erlitten haben soll.
LIV Golf antwortet prompt
„Die Tour hat diese Gegenforderungen in einem durchsichtigen Versuch erhoben, die Aufmerksamkeit von ihrem wettbewerbswidrigen Verhalten abzulenken. Dieses legen LIV und die Spieler in ihrer 104-seitigen Klage detailliert dar“, konterte LIV Golf am heutigen Donnerstag in einer Erklärung.
„Wir bleiben zuversichtlich, dass die Gerichte und das Justizsystem dieses Unrecht wiedergutmachen werden“.
Nachdem die Gegenklage der PGA Tour nun eingereicht ist, wird der nächste Schritt die Offenlegung sein. Diese umfasst die Anforderung von Dokumenten, Vernehmungen und Zeugenbefragungen.
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